Die Vergabe von Siedlerstellen

Grundsätzlich kamen als Bewerber um eine Siedlerstelle zwischen 1938 und 1939 alle Deutschen mit geringen Einkommen, vorzugsweise Arbeiter und Angestellte in Frage, die politisch zuverlässig, rassisch wertvoll und gesund waren. Die Eignung des Bewerbers wurde in einem Fragebogen abgefragt.

Einige Siedlerstellen wurden für Frontkämpfer und Kämpfer für die nationale Erhebung bevorzugt vergeben. Der Straßenname Straße der SA (heute "Am Rivenkamp") und die Vorhaltung der heutigen Grünflächen in dieser Straße als Appel- und Versammlungsplatz legen Zeugnis ab von der damaligen politischen Situation.

Siedlerstellen wurden aber auch an kinderreiche Familien mit und ohne Parteibuch, an Sozialdemokraten und Kommunisten vergeben. Gemäß dem Motto, "Aus ehemaligen Genossen werden gute Kameraden", sollte letzterer Personenkreis "sich bewähren" und sich des ihm "anvertrauten deutschen Bodens würdig erweisen".

Entgegen den gesetzlichen Bestimmungen vergab die BREBAU die Siedlerstellen schon häufig vor Abschluß des sog. Eignungsverfahrens. Die Siedlungsanwärter schlossen in diesen Fällen mit dem Bauträger eine Art Vorvertrag. Lag der positive Bescheid in Form des Eignungsscheins vor, wurde zwischen Siedler und Träger der Anwartschaftsvertrag geschlossen. Danach blieb der Siedler für eine mehrjährige Probezeit Pächter der Siedlerstelle, mußte regelmäßige Kontrollen seiner Siedlerwirtschaft zulassen und erwarb - sofern er sich nichts hatte zuschulden kommen lassen - die Anwartschaft auf eine spätere Übertragung des Eigentums als Reichsheimstätte. Als Folge des Krieges zogen sich diese Eigentumsübertragungen zum Teil bis zum Jahre 1948 hin.